Raum und subversives Eigentum: Über das Aufrechterhalten von Beziehungen der (Nicht-)Zugehörigkeit
Sarah Keenan (AU/UK)
Wem gehört das Gebäude der damaligen australischen Botschaft im ehemaligen Ost-Berlin? Genauer gesagt: wer und was gehört im Jahr 2018 und darüber hinaus in diesen flachen, brutalistischen Betonblock in Pankow? Im Folgenden werde ich eben diesen Fragen nachgehen und versuchen, sie in einer Theoretisierung von Eigentum als einem durch Raum aufrechterhaltenen Zugehörigkeitsverhältnis zu kontextualisieren. Ziel dieser Theoretisierung von Eigentum ist es, anstatt dem „(an-)eignenden Subjekt“ und seinem Recht auszuschließen, vielmehr die Zugehörigkeitsverhältnisse des Raums in den Fokus zu rücken und damit die Frage aufzuwerfen, wie Zugehörigkeit und Raum für und durch dieses Gebäude produziert wurden.
Eigentum, Identität und Zugehörigkeit im Raum
Eigentum bleibt schwer definierbar, trotz der umfangreichen Literatur über dessen Bedeutung. Das Verständnis von Eigentum als einem angemessenen und zweckmäßigen Teil oder Erweiterung des Subjekts, hat eine lange Tradition in der westlichen Philosophie. Für John Locke ist Eigentum ein inhärenter, wesentlicher Teil des Subjekts (der Arbeit des Körpers) und eine konstruierte Erweiterung dessen (das Land, auf dem der Körper arbeitet). Für G.F.W. Hegel kann Subjektivität nur durch den Prozess der Aneignung erreicht werden; das Subjekt muss im Prozess der Menschwerdung Eigentum erwerben. Locke und Hegel teilen eine Definition von Eigentum als einem wesentlichen Teil des eigentlichen Subjekts (ebenso teilen sie die Annahme, dass weder Frauen noch nicht-weiße Bevölkerungen eigentliche Subjekte sein können).
Debatten über die Definition von Eigentum sind in verschiedenen politischen Kontexten nach wie vor relevant, da Eigentum als ein besonders gewichtiges Recht verstanden und durchgesetzt wird. Obwohl Rechtstheoretiker auf die soziale Konstruiertheit von Eigentum hingewiesen haben — und dabei sehr überzeugend begreiflich machen, dass es sich um „nicht mehr als eine sozial konstituierte Tatsache“ handelt —, verstehen die meisten unter ihnen die Funktion von Eigentum weiterhin darin, dem Subjekt etwas Feststehendes und Dauerhaftes zu verleihen, dass in keiner Weise von anderen rechtlich angetastet werden kann. Eigentum gibt dem Subjekt die Macht auszugrenzen. Diese Ausgrenzung hat materielle Auswirkungen, die von städtischer Obdachlosigkeit bis hin zur Enteignung indigener Bevölkerungen reichen. Vor dem Hintergrund dieser Effekte diskutiert Nicholas Blomley die ultimative Macht der Zwangsräumung, die private Eigentumsrechte mit sich bringen und er argumentiert dahingehend, dass Eigentum Geografien der Gewalt erzeugt. Während in Lockes Theorie von Eigentum die Beziehung einer Person zu einer Sache (Land) verhandelt wird, haben moderne Eigentumstheoretiker darauf hingewiesen, dass „Dominium [private Macht] über Dinge auch Imperium [politische Macht] über unsere Mitmenschen ist.“ Eigentum ist maßgeblich mit sozialer Macht verbunden — es ist nicht nur eine Erweiterung des Subjekts, sondern auch ein Beziehungsgefüge zwischen Subjekten.
Die ehemalige Botschaft ist ein Gebäude, das an einem ungleichen Schnittpunkt zwischen dem kapitalistischen Gewohnheitsrechts des kolonialen Australiens, dem kapitalistischen Zivilrecht der Bundesrepublik Deutschland und dem sozialistischen Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik entstanden ist. In ihrer Analyse der Auswirkungen der britischen Kolonisierung auf die amerikanischen Gesetze hat Cheryl Harris dargelegt, wie der Besitz — also die legale Grundlage des Rechtsanspruchs — so definiert wurde, dass er nur die kulturellen Praktiken von Weißen umfasst. Land, das vormals im Besitz amerikanischer Ureinwohner*innen war, hätte ihnen, gemäß den aus England importierten Common-Law-Grundsätzen eigentlich Eigentumsrechte einräumen müssen. Das von den Kolonialmächten entwickeltes Konzept von „Rasse“ machte ihre Eigentumsrechte jedoch unwirksam. Im australischen Kontext argumentiert Aileen Moreton-Robinson (Quandamooka), dass Weißsein selbst auf einer besitzergreifenden Logik beruht. Genauer gesagt wurde Weißsein als Kategorie durch die gewaltsamen, besitzergreifenden Praktiken der frühen britischen Kolonialisten und ihrer Nachkommen konstruiert. Deren nationale und kulturelle Identität wiederum konstituiert sich durch die Verkörperung eben dieser Praktiken sowie dem Verleugnen der real existierenden, indigenen Souveränität. Eigentum und Weißsein haben sich also durch den britischen Kolonialismus gegenseitig bedingt. Tatsächlich verdeutlicht Harris, dass Weißsein Eigentum ist: Es ist eine exklusive, geschützte Rechtskategorie, die denjenigen, denen sie zugesprochen wird, eine Reihe von Vorteilen verleiht – historisch betrachtet, einschließlich des Schutzes vor Versklavung und Kolonisierung. Wie Emily Grabham darlegt, markiert Zugehörigkeit den Standort eines Objekts oder einer Person an seinem „richtigen Ort“ („das Buch gehört auf das Regal dort drüben“ oder „Sie gehören in das Vereinigte Königreich.“ Cooper — von besonderem Nutzen für eine praxisorientierte Eigentumsanalyse — untersucht Zugehörigkeit in zweierlei Hinsicht: erstens, das Beziehungsgefüge durch das ein Objekt, ein Raum oder die Rechten daran einem Subjekt zugehörig werden („Subjekt-Objekt“) und zweitens, die konstitutive Beziehung eines Teils zu einem Ganzen, wodurch Attribute, Charakteristiken oder Eigenschaften einer Sache oder einem Subjekt zugehörig werden („Teil-Ganzes“). Beide Arten der Zugehörigkeit bezeichnen soziale Beziehungen und Netzwerke, die über das unmittelbare Subjekt und Objekt des Eigentums hinausgehen; Eigentum wird stattdessen als „eine Reihe von vernetzten Beziehungen, in die das Subjekt eingebettet ist“, verstanden.
In ähnlicher Weise kann Staatsangehörigkeit in doppeltem Sinn als Eigentum verstanden werden, zum einen, da Staatsangehörige über Rechte an einen nationalen Raum verfügen, und zum anderen, da Staatsangehörige Teil einer größeren imaginären Gemeinschaft bilden. In beiden Fällen sind Staatsangehörige in eine Reihe von vernetzten Beziehungen eingebettet, einschließlich derjenigen, die für die Herstellung und den Betrieb nationaler Botschaften erforderlich sind. Diese Beziehungen sind, wenn auch nicht ausschließlich, rechtlicher Natur: das heißt, formale Bürger*innenrechte reichen nicht aus, um ein Subjekt in eine Gemeinschaft einzubetten und um diesem Subjekt relevante Anrechte auf Raum zu geben. Durch die in den 1960er Jahren eingeleitete, schrittweise Aufhebung der explizit rassistisch-diskriminierenden Gesetze gegen Aborigines wurden zwar auf formaler Ebene gleichwertige Bürger*innenrechte errungen, doch in Bezug auf die strukturelle Ausgrenzung vom Wohlstands des australischen Staates, konnten diese Gesetzesänderungen nur einen minimalen materiellen Unterschied erwirken. Wie Moreton-Robinson darlegt, wurde die Inkludierung in das rechtliche Ideal der Staatsbürgerschaft von der australischen Regierung vielmehr dazu instrumentalisiert, um Aborigines für ihre Armut, ihre Gewaltbetroffenheit und die extremen, unverhältnismäßigen Inhaftierungsraten, die direkt aus der anhaltenden Enteignung ihres Landes resultieren, verantwortlich zu machen. Der hier vorliegenden Auffassung nach werden Subjekte im Spätliberalismus nicht automatisch durch staatliche Anerkennung als zugehörig „aufrechterhalten“.
Die ehemalige Botschaft, „Aufrechterhaltung“ und verschiedene Arten von Eigentum
Das ehemalige Botschaftsgebäude wurde von der DDR in den Jahren 1973-75 auf einem öffentlichen Grundstück, oder besser gesagt auf Volkseigentum, errichtet. Es wurde aus einem von acht einheitlichen Botschaftsprototypen vorgefertigt und Australien zugeteilt, welches das Land von der DDR für 99 Jahre pachtete. Nachdem die Botschaft 1986 geschlossen wurde, kündigte Australien den Pachtvertrag und das Gebäude war wieder unter Kontrolle der DDR, ehe es nach dem Mauerfall privatisiert wurde. Kurzzeitig wurde die Botschaft als Kindergarten und Bank genutzt, bevor sie in ihrem aktuellen Spekulationszyklus stecken blieb, in dem gegenwärtig als Alternative nur noch die Übernahme durch Künstler*innen oder die Nutzung als Luxuswohnungen auf dem Tisch liegen.
Während die politischen Veränderungen, die sich in Deutschland während der Lebensdauer dieses Gebäudes vollzogen haben, relativ bekannt sind, gab es ab den 1970er Jahren auch in Australien bedeutende politische Veränderungen. Eine umfassende Beurteilung des historischen Erbes der Whitlam-Ära der „nationalen“ Diplomatie kann nur vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Geopolitik, der sozialen Bewegungen, der Instrumente liberalen „Rechts“ und des Welthandels im Zwielicht des Kalten Krieges vorgenommen werden — einschließlich der bis heute andauernden Kämpfe indigener Souveränitäten, die das Kolonialrecht und die Eigentumsvermächtnisse in Richtung geschichtlicher Wahrheit und Landrechte annähern. Das australische Recht muss in seiner Siedler-Kolonialstaatlichkeit kontinuierlich, auf geradezu absurde und gewaltsame Weise seine eigene Geschichte und damit sich selbst verleugnen; es ist alles andere als abschließend ausgehandelt. Unterdessen die aktuelle Sachlage in Berlin: Wer und was gehört heute in die ehemalige Botschaft und was für ein Raum könnte sie in Zukunft werden? Wie sehr hat sich der Raum der Botschaft verschoben, indem sie „ex“ geworden ist? Welche Rechte, Fehler und Attribute hat dieses Gebäude, einschließlich seiner derzeitigen Bewohner, von den Geistern seiner diplomatischen und kolonialen Vergangenheit geerbt und inwieweit setzen sich hegemonial vorherrschende Eigentumsformen in dessen gegenwärtiger Nutzung fort? Rückblickend auf Coopers Theoretisierung von Eigentum als einem Netzwerk von Beziehungen, in das das Subjekt eingebettet ist, stellt sich die Frage: Worin bestehen diese Netzwerke hier, heute und wer ist in ihnen eingebettet?
Die Geographin Doreen Massey argumentiert, dass es nützlicher und präziser ist, sich Orte nicht als Bereiche vorzustellen, die von Grenzen umgeben sind, sondern als artikulierte Momente in Netzwerken sozialer Beziehungen und Verständnisses. Netzwerke sind notwendigerweise räumlich; als besondere Arrangements von sich überlagernden Kräften oder Dingen, die sich notwendigerweise über das Subjekt hinaus erstrecken, bilden verschiedene Netzwerke (seien sie sozialer, konzeptueller oder physischer Natur) die Bezugssysteme, durch die wir uns in der Welt verorten. In der Artikulation der Eigentumsverhältnisse, so würde ich behaupten, muss die Menge der vernetzten Beziehungen, auf die sich Cooper bezieht, nicht nur Konzeptionen der Zugehörigkeit zwischen Subjekt und Objekt, bzw. zwischen Teil und Ganzem enthalten, sondern sie muss auch so strukturiert sein, dass die Beziehung der Zugehörigkeit konzeptionell, sozial und physisch unterstützt oder „aufrechterhalten“ wird. Raum ist hier physisch, sozial, konzeptionell und aktiv. Beziehungen werden aufrechterhalten, wenn die breiteren sozialen Prozesse, Strukturen und Netzwerke, die den Raum bilden, diesen Beziehungen Kraft verleihen. Parallel zum Weißsein werden beispielsweise heterosexuelle Beziehungen im Gegensatz zu homosexuellen Beziehung in vielerlei Hinsicht durch Räume aufrechterhalten (durch institutionelle Mittel wie Ehe und Elternrechte, durch soziale Anerkennung wie der öffentlichen Akzeptanz, Unterstützung und Zelebrierung von Paaren, die Händchen halten oder sich in der Öffentlichkeit küssen, durch positive mediale Berichterstattung, durch die Verfügbarkeit geeigneter Sexualerziehung und Safer-Sex-Materialien usw.). In dieser Aufrechterhaltung einer Zugehörigkeitsbeziehung durch den Raum spielt sich viel mehr ab als der bloße Akt staatlicher Anerkennung, der mit liberaler Identitätspolitik assoziiert ist und der gerade in kolonialen Kontexten wegen seiner Vorbestimmung von Grenzen des besitzenden Subjekts kritisiert wurde. Während der Prozess der Anerkennung die anhaltende Gewalt, die den kolonial-patriarchalen Raum- und Zeitordnungen innewohnt, nicht wahrzunehmen oder zu thematisieren vermag, ist das Konzept des „Aufrechterhaltens“ direkt mit diesen Ordnungen verbunden und praxisbezogen.
Während die Aborigine-Künstler*innen der temporären Ausstellung von Ex-Embassy subversive Kritik am Siedlerstaat üben und die in Berlin lebenden ausgestellten Künstler*innen die Gentrifizierung des sozialistischen Vermächtnisses thematisieren, ist sich eine andere Gruppe von Künstler*innen, die die Ateliers bezogen haben und die ehemaligen Botschaft vor ihrem Spekulationszyklus bewahren wollen, darüber bewusst, dass ihre Präsenz im Gebäude auch als ein Schritt in Richtung weiterer Gentrifizierung des ehemaligen Berliner Ostens verstanden werden kann (trotz Versuche, dies zu vermeiden). Die an solchen Gentrifizierungsprozessen beteiligten Kapitalnetzwerke sind länderübergreifend, weitreichend und das Ergebnis von Allianzen aus Reichtum, Vertreibung und Armut auf globaler Massstab. Das Gebäude ist auch mit politischen, wirtschaftlichen, kulturellen Netzwerken und Erbschaften verbunden, die durch vorherige Diplomatien entstanden sind. Wenn das Weißsein der Botschaft während ihrer Nutzung durch die Fiktion von terra nullius, den britischen Diebstahl von Aborigine-Land und der Versklavung und Ausbeutung von Aborigine-Völkern konstruiert und aufrechterhalten wurde, dann könnte man behaupten, dass die nachklingende post-sozialistische Phantasie von (Ost-)Berlin (die nun durch den Imperativ erweitert wird, kommunale Eigentumsformate in einem aufgeheizten Immobilienmarkt weiter zu entwickeln) stärker mit dem anhaltenden Weißsein des Eigentums konkurriert – selbst innerhalb von diskursiven Verhandlungen, die auf die Subversion oder Re-kollektivierung von Eigentum abzielen. Die drängende Frage ist, wie die ehemalige Botschaft umgestaltet werden könnte und wer und welche Praktiken bei dieser Umgestaltung dauerhaft und zukünftig einbezogen werden. Praktizieren bedeutet für Cooper — sowohl durch die Subjekt-Objekt- als auch durch die Teil-Ganzes-Zugehörigkeit — zu hinterfragen, wie Weißsein (oder Staatsbürgerschaft oder Klasse) als eine Struktur der Ausbeutung und Unterdrückung über Beziehungen und Netzwerke funktioniert, die Weißsein (oder Staatsbürgerschaft oder Klasse) produzieren. Es gilt folglich diese Strukturen aufzubrechen, anstatt sich auf die Befreiung oder Disziplinierung einzelner Subjekte zu konzentrieren, die diesen Strukturen angehören.
Ein solches Verständnis von Eigentum bedeutet, dass Eigentum potentiell formbar und in seiner Begrifflichkeit dehnbar ist und nicht unbedingt die Räume bewahrt, durch die es sich konstituiert. Es ermöglicht subversive Auseinandersetzungen mit Eigentum. Die Räume, die die Beziehungen der Zugehörigkeit aufrechterhalten sind nicht festgelegt und müssen keine Beziehungen bestehen lassen, die unterdrückend, ausbeuterisch oder konservativ sind. Die alternativen Eigentumspraktiken von Randgruppen, informellen Ökonomien und Orten politischen Widerstands — aber auch einigen exemplarischen Kultur- und Bildungsräumen — können sich sowohl auf Subjektivitäten als auch auf den umliegenden physischen Raum auswirken. Dabei können unterschiedliche Räume herausgebildet werden, die sich deutlich von ihrer Umgebung unterscheiden. Das Ergebnis ist ein Raum, der potenziell dauerhaft unbeständig ist in Bezug auf seine Position im gesetzlich verankerten, hegemonialen Verständnis von Eigentum: einem Verständnis, das normalerweise dazu neigt, den Raum zu dominieren. Eigentum kann dadurch auf komplexe und sich überlagernde Weise, die nicht nur durch das Gesetz bestimmt ist, erfahren werden und soziale Güter auf eine Weise produzieren, die hegemoniale Machtverhältnisse untergräbt.
Allerdings ist die politische Agenda des subversiven Eigentums nicht festgelegt; sie hängt davon ab, was, wie und von wem subvertiert wird. Andre Van der Walt wendet ein, dass es unabdingbar ist, marginale Eigentumsrechte und -praktiken im Blick zu behalten und auf die Umstände zu achten, unter denen sie sich zuweilen zu dominanten Eigentumsrechten entwickeln. Während subversives Eigentum also dauerhaft werden kann, wenn der ihn umgebende Raum so stark verschoben wird, dass zuvor subversive Beziehungen der Zugehörigkeit dauerhaft aufrechterhalten werden, können diese Beziehungen auch von bereits bestehenden, dominanten Paradigmen der Räumlichkeit kooptiert und an diese angepasst werden. Die politische Agenda des subversiven Eigentums ist nicht festgelegt. Und was an einem Tag subversiv und herausfordernd ist, kann schon am nächsten Tag dominant und konservativ werden.
Sarah Keenan ist Senior Lecturer an der Birkbeck Law School und Co-Direktorin des Centre for Research on Race and Law. Ursprünglich in Australien als Rechtsanwältin ausgebildet, nutzt sie in ihrer Forschung feministische und kritische Rassentheorien, um Fragen von Raum, Eigentum und Identität zu überdenken. Ihr Buch Subversive Property: Law and the Production of Spaces of Belonging wurde 2014 von Routledge veröffentlicht und sie ist derzeit Leverhulme Fellow mit ihrem Projekt Making Land Liquid: The Temporality of Land Title Registration.